Hier ein paar Auszüge welche den Pilger (Besucher) betreffen.

Abs. 1 Jeder Ritter hat das Recht, in die Sippungen seines Reyches Profan, Pilger genannt, einzuführen.

Abs. 2 ... Näheres dazu findet man in den Hausgesetzen.

Abs. 3 Profane können nur mit Zustimmung des Oberschlaraffat während einer Winterung öfter als dreimal als Pilger eingeführt werden.

Abs. 4 Beabsichtigt ein Pilger, Schlaraffe zu werden, ... so darf er mit Zustimmung des Oberschlaraffats öfter als dremal pilgern. ...