Der Reychsschatzmeister (Sch) hat den Reychsschatz zu verwalten und zu pflegen. In der Regel wird er sowohl im schlaraffischen Spiel als auch im profanen Verein als Schatzmeister gewählt.

Er ist verantwortlich, dass die Mitgliedsbeiträge pünktlich überwiesen werden und zieht die Taxen 1) ein. Mit Hilfe des Säckelmeisters zieht er die Pönen 2) und alle sonstigen Abgaben ein und führt darüber Buch.

Berappungen (Zahlungen an Dritte) leistet er nur mit ausdrücklicher Genehmigung eines Oberschlaraffen.

Alljährlich legt er Rechnung vor den Reychsschatzprüfern ab, die dem Reych (oder Colonie) Bericht zu erstatten haben.

Der Reychsschatzmeister hat Stimme im Oberschlaraffenrat.

Ihm sind des Reyches Keller- und Küchenwart beigeordnet.

1) Taxen sind fällige Berappungen (Zahlungen) eines Sassen für bestimmte Gunsterweisungen des Thrones, z.B. Gegenzeichnung des Protokolls, oder Lieferungen des Reyches, z.B. Ritterwappen, Ritterbrief, sowie (nicht taxfreie) Orden.

2) Pön, pönen - die Pön ist eine der "Disziplinierungsmöglichkeiten" des fungierenden Oberschlaraffen. Sie ist Teil des Spiels und soll zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Sippungslebens angepassten Einstellung verhelfen. Jeder Schlaraffe hat die über ihn verhängte, auf Mamon lautende Pön sofort zu entrichten. Jede Weigerung hat eine weitere Pön zu Folge. Der fungierende Oberschlaraffe ist allein berechtigt, eine Pön zu verhängen.

Quelle: "Schlaraffen-Spiegel und Zeremoniale", §50 und "Schlaraffia von AHA bis Z"